Beim Vorliegen einer Abnützung (Arthrose) des oberen Sprunggelenkes (siehe ebendort) ist es bei bestimmten Patienten auch möglich, die Beweglichkeit des Sprunggelenkes durch die Implantation einer Sprunggelenksprothese (künstliches Sprunggelenk) zu erhalten.
Diese Opereration wird in fusschirurgischen Zentren schon seit vielen Jahren mit gutem Erfolg durchgeführt. Die Vorteile (gegenüber einer Fusion des oberen Sprunggelenkes) sind der Erhalt der Beweglichkeit des Gelenkes und die 'gipsfreie' Nachbehandlung des operierten Fusses unter Vollbelastung. Es gibt verschiedene Arten von solchen Kunstgelenken, die zumeist aus zwei oder drei Komponenten bestehen und -je nach Fabrikat- zumeist zementfrei im Knochen verankert werden. Ob bei dem betroffenen Patienten diese Behandlungsmethode zielführend ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Im Einzelfall wird die Entscheidung für die richtige Behandlungsmethode nur im Rahmen einer Konsultation eines Fussspezialisten getroffen werden können.